Solarstrom vom Balkon
Plug-and-play-Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) sind kleine Solarstromsysteme, die einfach mit einer normalen Steckdose verbunden werden, um Energie ins Stromnetz einzuspeisen. Diese Mini-Solaranlagen werden immer beliebter, da sie eine einfache Möglichkeit bieten, erneuerbare Energie für den Eigenverbrauch zu nutzen.
Die Kleinanlagen können auf Balkonen, Terrassen, im Garten usw. angebracht werden. Es gibt verschiedene Systeme zur Befestigung, ebenso wie energieerzeugende Möbel für den Aussenbereich, bei denen ein Teil aus einem Solarmodul besteht (z. B. Solartische). Typischerweise bestehen Plug-and-play-PV-Anlagen aus ein bis zwei PV-Modulen, einem Mikrowechselrichter, einem Überlast- und einem Fehlerstromschutz sowie einer Befestigung.
Die Anlagen speisen den erzeugten Strom direkt in den Wohnungsstromkreis ein. So werden die Elektrogeräte versorgt, die gerade in Betrieb sind. Reicht der produzierte Strom nicht aus, wird zusätzlich Strom aus dem Netz bezogen. Überschüssiger Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist.
Einfache Installation, aber Vorsicht bei der Sicherheit
Plug-and-play-Anlagen erfordern keine komplizierte Installation und können in der Regel ohne Techniker aufgebaut werden. Es gibt jedoch Sicherheitsanforderungen und eine Meldepflicht.
In der Schweiz darf die Ausgangsleistung des Wechselrichters maximal 600 Watt betragen. Vor dem Kauf sollte man sich gut beraten lassen, um sicherzustellen, dass die Anlage den Vorschriften entspricht.
Wichtig
Pro Bezügerleitung dürfen steckerfertige mobile PV-Anlagenbis zu einer AC-seitigen Nennleistung von gesamthaft maximal 600 W an freizügigen 230-V-Aussensteckdosen – typisch bei Balkon oder Dachterrasse – eingesteckt sein. Mit der begrenzten Einspeiseleistung kann eine Überlastung in einer korrekten bestehenden Installation in der Regel verhindert werden.
Die Anlagen müssen
- eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (PRCD) mit Gleichstromerkennung (Typ B / 30 mA) haben.
- ein Netzanschlusskabel mit Stecker Typ 12 oder Typ 23 nach SEV 1011 verwenden.
- eine automatische Abschaltung bei Netzunterbrechung bieten.
Um einen optimalen Ertrag zu erzielen, sollten die PV-Module nicht verschattet werden. Die Anlage muss stabil und windfest montiert sein. Der Standort sollte so gewählt werden, dass die Anlage sicher vor Kindern und Tieren ist.
Meldepflicht
Die Installation einer Plug-and-play-PV-Anlage muss dem Verteilnetzbetreiber schriftlich mitgeteilt werden. Eine Konformitätserklärung ist ebenfalls erforderlich. Im Versorgungsgebiet der NetZulg AG kann dies über ein Online-Formular erledigt werden. Konformitätserklärung und Datenblätter der Anlage sind an das Meldewesen der NetZulg AG zu senden.
Im Kanton Bern ist für ein Plug & Play-PV-System, die aussen am Balkon oder an der Fassade montiert wird, eine Baubewilligung nötig. Die Meldung ist via eBau vorzunehmen.
Mieter dürfen Plug-and-play-Anlagen nur mit Zustimmung des Vermieters installieren. Ohne Genehmigung könnte der Mieter verpflichtet werden, die Anlage zu entfernen. Eine schriftliche Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter wird empfohlen, um Konflikte zu vermeiden.
Stromproduktion
Eine Plug-and-play-PV-Anlage ist hauptsächlich für den Eigenverbrauch gedacht. Eine optimal positionierte Anlage mit der maximalen Abgabeleistung von 600 Watt kann gut 600 kWh pro Jahr erzeugen. Erfahrungen haben gezeigt, dass bei Plug-and-play-Anlagen der Eigennutzungsanteil in der Regel bei mindestens 50% der produzierten Strommenge liegt. Bei einem Jahresverbrauch von 4500 kWh könnte eine Anlage etwa 7% des Strombedarfs eines Haushalts decken. Überschüssiger Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist.
Zukunft der Einspeisevergütung
Am 9. Juni 2024 stimmten die Schweizer Stimmberechtigten über das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Mantelerlass) ab. Anlagenbesitzende sollen künftig mindestens den Marktpreis erhalten, zu dem ihr Strom an der europäischen Strombörse gehandelt wird. Zum Schutz vor Preisschwankungen wird der durchschnittliche Quartalspreis verwendet. Kleinere Anlagen sollen eine referenzpreisunabhängige Minimalvergütung erhalten. Im Versorgungsgebiet Steffisburg vergütet die NetZulg AG derzeit 11,1 Rp./kWh. Entscheidend ist die Entwicklung des Strompreises. Bleibt der Markt angespannt und der Strompreis weiterhin hoch, profitieren Besitzerinnen und Besitzer von Photovoltaikanlagen mit einer Marktpreisvergütung. Wie sich mit dem Stromgesetz die Einspeisevergütung entwickeln wird, ist offen. Sicher wird er volatiler.
Anmeldung Plug-and-Play-Anlage